
Zeitarbeit langfristig öffnen
In Zukunft sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in der Zeitarbeit weiter erleichtert werden. Laut Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), sei das geplante Integrationsgesetz ein „längst überfälliger richtiger Schritt“. Er kritisiert jedoch auch, dass die Lockerung für nur drei Jahre vorgesehen ist.
Geplant ist in erster Linie, dass die Vorrangprüfung in Bundesländern mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote ausgesetzt wird. Auf diese Weise könnten Flüchtlinge in den verschiedensten Branchen (ausgenommen ist das Bauhauptgewerbe) Arbeit finden – also nicht nur in Branchen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel.
iGZ spricht von „Diskriminierung der Zeitarbeitsbranche“
Nach drei Jahren will der Gesetzgeber jedoch zu dem vollständigen Verbot der Zeitarbeit für Geflüchtete zurückkehren. Dies sieht Stolz als eine „nicht hinnehmbare Diskriminierung der Zeitarbeitsbranche“ und bezeichnete den Plan zudem als eine „nicht zu rechtfertigende Beschränkung der Beschäftigungsmöglichkeiten“ von Geflüchteten. In diesem Zusammenhang fordert die iGZ, dass die Rückkehr zum Verbot aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden soll.
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