
Vorrangprüfung in Hessen abgeschafft: Arbeitgeber können leichter Flüchtlinge einstellen
Hessische Arbeitgeber können Flüchtlinge in Zukunft ohne den bisherigen bürokratischen Aufwand einstellen. Die sogenannte „Vorrangprüfung“ entfällt bald in dem Bundesland, wie die Bundesagentur für Arbeit bestätigt hat. Man gehe davon aus, dass die Prüfung ab dem 1. August entfällt, sobald die entsprechende Verordnung dem Bundesarbeitsministeirum vorliegt.
Bisher besagte die Vorrangprüfung, dass Flüchtlinge nur eingestellt werden können, wenn zuvor sichergestellt wurde, dass die Stelle nicht mit einem deutschen oder generell mit einem EU-Bürger zu besetzen ist. Oft dauerten derartige Prüfungen mehrere Wochen, der Aufwand für Unternehmen gestaltete sich als zu hoch.
Gute Joblage in Hessen
Grund für die aktuelle Änderung ist insbesondere die gute Arbeitsmarktlage in Hessen. Eine gute Joblage ist die Bedingung für das Wegfallen der Vorrangprüfung in einem Bundesland.
Die Abschaffung der Prüfung ist eine klassische Win-Win-Situation: Durch die Änderung wird es nicht nur den in Hessen lebenden Flüchtlingen künftig leichter fallen weitere Schritte in Richtung Integration zu gehen, auch Arbeitgeber profitieren und können in Zukunft unbürokratisch Stellen mit Arbeitnehmern aus dem Ausland besetzen.
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