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Thomas Hetz (BAP) bezeichnet Behauptungen der Linke-Bundestagsabgeordneten Zimmermann zur Zeitarbeit als unsachlich

Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), äußert sich zu den Äußerungen der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann zur Zeitarbeit.

Thomas Hetz zufolge solle die Abgeordnete Frau Zimmermann „endlich aufhören, die Branche und die Beschäftigten in der Zeitarbeit zu diffamieren“.

Der Deutschen Presse-Agentur zufolge hatte die Linke-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann die Abschaffung „der systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit“ gefordert. Sie erklärt zur Zeitarbeit: „Ein Sprungbrett in ein normales Arbeitsverhältnis ist sie nur für wenige, für die meisten bedeutet Leiharbeit: dauerhaft Niedriglöhne, schlechte Arbeitsbedingungen und Beschäftigte zweiter Klasse zu sein“.

Thomas Hetz weist die Behauptungen Zimmermanns zurück

Hetz bezeichnet die Behauptungen Zimmermanns als unsachlich: Frau Zimmermann habe nicht verstanden, dass „die Zeitarbeitsbranche in den vergangenen Jahren immer wieder ihre Integrationsleistung für Menschen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, unter Beweis gestellt hat“. Hetz erklärt dazu: „20 Prozent der Zeitarbeitnehmer waren vor ihrer Tätigkeit in der Branche noch nie beschäftigt oder länger als ein Jahr beschäftigungslos.“

Der Bundesagentur für Arbeit zufolge, erreicht ein Viertel der Arbeitslosen, die aus der Grundsicherung heraus ihren Weg aus der Arbeitslosigkeit schaffen, dies durch Zeitarbeit.

Des Weiteren verdeutlichen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, dass die Beschäftigung in der Zeitarbeit nachhaltig ist: Nach einem halben Jahr sind beinahe drei Viertel der Personen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit beenden, sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nach einem Jahr sind es 64 Prozent.

Demnach ist es laut Hetz „unzeitgemäß und rückständig“ die Bedeutung der Zeitarbeit für den deutschen Arbeitsmarkt in diesem Hinblick zu verkennen.

Beschäftigte in der Zeitarbeit keine Beschäftigten „zweiter Klasse“

Hetz betont, dass die Tarifentgelte der Zeitarbeit durchweg über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Demnach ist die Zeitarbeit eine Dienstleistungsbranche „mit ganz normalen Löhnen“, so Hetz.

 

Quelle: BAP

Bildquelle: Fotolia / Thomas Reimer