/* Widget - Initiativbewerbung – JS */ Mindestlohn Zertifizierung | apm Personal-Leasing GmbH
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apm erhält Zertifizierung für Mindestlohn

Kürzlich wurde die apm Personal Leasing GmbH als bundesweit erste Zeitarbeitsfirma erfolgreich von der unabhängigen Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit (IQZ) bezüglich der Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert.

„Damit signalisieren wir unseren Kunden und Angestellten ein weiteres Mal, dass faire Mitarbeiterbehandlung für uns selbstverständlich ist“, erklärt Alexandra Grein, Geschäftsführerin von apm.

Die IQZ kontrollierte unter Zuhilfenahme der gesamten Beschäftigungsliste alle Niederlassungen des Unternehmens in Frankfurt am Main, Hanau, Aschaffenburg und Stuttgart. Dabei wurden Arbeitsverträge, Stundenaufzeichnungen und Lohnabrechnungen auf ihre Konformität zum Mindestlohngesetz überprüft.

„Das Mindestlohn-Siegel wird ausschließlich an Personaldienstleister verliehen, die im Rahmen einer unabhängigen Prüfung gezeigt haben, dass sie nicht nur von fairer und gerechter Mitarbeiterentlohnung und -behandlung reden, sondern diese auch leben“, erklärt Grein.

Auch die Subunternehmen von apm werden per Post aufgefordert, die Konformität zum Mindestlohngesetz nachzuweisen und sämtliche Mindestlohnbestimmungen verbindlich einzuhalten. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

Ausgangslage:
Ein von Ihnen beauftragtes Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt eine Putzfirma zur Reinigung seiner Büroräume. Eine Mitarbeiterin der Putzfirma, die nicht einmal zwingend in den Räumen der Zeitarbeitsfirma gearbeitet haben muss, wurde von ihrem Arbeitgeber nicht entsprechend des dort gültigen Mindestlohns von aktuell 9,55 Euro bezahlt.

Haftung:
Die Mitarbeiterin der Putzfirma kann sich sprichwörtlich „aussuchen“, wen sie entlang der Wertschöpfungskette, in die ihr Arbeitgeber eingebunden ist, auf die Zahlung der Lohndifferenz verklagt. Sprich: Es kann den Arbeitgeber selbst, das Zeitarbeitsunternehmen und sogar sämtliche Kunden des Zeitarbeitsunternehmens treffen. Rechtlich besteht laut Mindestlohngesetz keine Möglichkeit, die Forderung der Reinigungskraft an ihren Arbeitgeber zurück zu verweisen. Zudem können ausstehende Löhne für einen Zeitraum von drei Jahren rückwirkend eingefordert werden.

Ordnungswidrigkeit, Bußgeld:
Wird beispielsweise Ihr Unternehmen von einer Mitarbeiterin der Putzfirma Ihres Personaldienstleisters auf die Zahlung der ihr zustehenden Lohndifferenz verklagt, müssen Sie zu allem Überfluss auch noch mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Warum? Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Sie sich aktiv darum bemühen herauszufinden, ob entlang Ihrer Wertschöpfungskette gesetzeskonform entlohnt wird. Sollten Sie diese Bemühungen nicht belegen können, droht Ihrem Unternehmen ein Bußgeld von € 500T in der ersten Wertschöpfungskette bzw. € 30T in der zweiten Wertschöpfungskette – je Einzelfall.

Aus diesem Grund hat sich unser Unternehmen als erstes im Rhein-Main-Gebiet freiwillig einer unabhängigen Mindestlohnzertifizierung durch die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit gestellt.

Die Zertifizierung durch die IQZ gibt Bewerbern und auch Auftraggebern die Sicherheit, mit apm einen erfahrenen und sauber arbeitenden Anbieter an ihrer Seite zu haben.

Unabhängig vom Mindestlohn-Siegel wurde apm bereits 2009 als erstes Zeitarbeitsunternehmen in Hessen und Bayern mit dem Qualitätssiegel Zeitarbeit ausgezeichnet.

Mindestlohn Zertifizierung 2016