Einstimmige Entscheidung: Flächendeckender Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche wird allgemeinverbindlich
Der Tarifausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat es einstimmig beschlossen: Der Mindestlohn des iGZ-DGB-Tarifwerkes wird zum 1. Juni allgemeinverbindlich.
Nicht-tarifgebundene und ausländische Zeitarbeitsunternehmen müssten ohne die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nur den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dieser liegt derzeit bei 8,84 Euro. Nach dem iGZ-DGB-Tarif ist jedoch ein Mindestlohn von 9,23 Euro (West) sowie 8,91 Euro (Ost) vorgesehen.
Ausnahmsloser Standard in der Zeitarbeitsbranche
Mit der Entscheidung gilt also der tarifliche Mindestlohn „grundsätzlich für jedes Zeitarbeitsverhältnis in Deutschland“, erklärt Sven Kramer, Vorsitzender der iGZ-Tarifkommission. Es sei „wichtig“, dass die tariflichen Standards „ausnahmslos für die gesamte Zeitarbeitsbranche gelten“, verdeutlicht Kramer.
Bildquelle: Fotolia/Stockfotos-MG