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Mindestlohn: Zeitarbeit attraktiver

Der gesetzliche Mindestlohn soll in den nächsten zwei Jahren steigen – die Lohnuntergrenze der Zeitarbeitsbranche bleibt trotzdem bedeutend höher und steigt ebenso. Der Zeitarbeitsmindestlohn sei seit 2012, noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, stets Vorreiter gewesen, so Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP).

In den kommenden Jahren soll die gesetzliche Mindestlohngrenze in zwei Stufen angehoben werden. Doch auch mit der Anhebung dieser Grenze kann der gesetzliche Mindestlohn nicht mit dem Zeitarbeitsmindestlohn mithalten.

Der Mindestlohn ab 2019

Auf 9,19 Euro pro Stunde soll der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 steigen. Abschließend soll die Mindestlohngrenze ein Jahr später um weitere 16 Cent pro Stunde steigen. Im Kontrast dazu liegt die Grenze zurzeit in der Zeitarbeitsbranche in Westdeutschland bei 9,27 Euro sowie in Ostdeutschland bei 9,27 Euro. Und auch hier ist die Tendenz in Zukunft steigend. Denn bis zum 1. Oktober 2019 wird die Lohnuntergrenze in den alten Bundesländern auf 9,96 Euro und in den neuen Bundesländern auf 9,66 Euro angehoben.

Zeitarbeit als Vorreiter bei Mindestlohn

„Als Vorreiter hat unsere Branche bereits 2012, noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Dieser Zeitarbeitsmindestlohn wurde seitdem kontinuierlich erhöht “, sagt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP). Des Weiteren überzeuge die Branche mit umfassenden Branchenzuschlägen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, so Hetz. „Mit all diesen Vorzügen bleibt die Zeitarbeit auch künftig die attraktivere Alternative für Arbeitnehmer.“

Quelle: BAP

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