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Zehn Jahre Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Seit zehn Jahren soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) verhindern, dass Menschen aus den verschiedensten Gründen im Berufsalltag diskriminiert werden. Nun werden Stimmen laut nach Verschärfungen laut, die in der Wirtschaft auf Widerstand stoßen.

Das Ziel des AGG ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bunds, bezeichnet das Gesetz als eine „der großen menschenrechtlichen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte in Deutschland“. Es habe ein „deutlich stärkeres Bewusstsein“ geschaffen, was Diskriminierungen seien.

 

Unklar inwiefern AGG gelingt

Das Gesetz bezieht sich insbesondere auf die Gleichbehandlung bei den Auswahlkriterien für Tätigkeitsfelder, den beruflichen Aufstieg, die Arbeitsbedingungen sowie den Sozialschutz und Weiteres. Schwer zu sagen ist jedoch, ob die Eindämmung von Diskriminierungen aus Rassismus, wegen dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, wegen Behinderungen, des Alters oder der Sexualität auch wirklich gelingt. Es ist nicht klar, wie viele Gerichtsverfahren es seit dem Bestehen des AGG gegeben hat.

 

Forderungen nach Anpassungen

Zwar haben sich laut Lüders seit 2006 über 15.000 Menschen an die Beratungsstelle des Bundes gewandt. Doch zugleich haben nach einer Umfrage ihrer Stelle 31 Prozent der Menschen hierzulande Erfahrungen mit Diskriminierung gemacht. Experten vom Büro für Recht und Wissenschaft sollten das Gesetz bewerten und sehen in diesem Zusammenhang Anpassungsbedarf.

Alexander Klose von dem auswertenden Politikberatungsbüro fordert, dass Verfahren vereinfacht werden müssten. Zum Beispiel sollten Betroffene nicht immer selbst klagen müssen. Er empfiehlt unter anderem, dass qualifizierte Anti-Diskriminierungs-Verbände ein echtes Verbandsklagerecht bekommen sollten.

Klose schlägt zudem eine sogenannte „Prozessstandschaft“ vor, damit ist die Möglichkeit gemeint, das Recht einer diskriminierten Person im eigenen Namen geltend zu machen.

 

Kritik an den Verschärfungsforderungen

Gleichzeitig wird Kritik an den Forderungen laut. CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs etwa lehnt den Vorschlag einer Prozessstandschaft ab. Auch unter anderem der Verband der Familienunternehmer sieht die Vorschläge für Verschärfungen kritisch.

 

Bildquelle: Fotolia/aleutie

Gleichbehandlungsgesetz nach zehn Jahren