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Forderung vom Bundesrat – Verzicht auf Vorrangprüfung

Der Bundesrat fordert, dass die Vorrangprüfung für Geflüchtete in der Zeitarbeitsbranche weiterhin entfällt, denn bisher gilt dieses Integrationsgesetz nur bis zum 5. August 2019.

Zeitarbeit ist für Geflüchtete eine gute Einstiegsmöglichkeit – das belegt die Studie „Aktuelle Entwicklungen zur Zeitarbeit“ (Stand Juli 2018) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Bundesrat. Er fordert deswegen auch, dass die Vorrangprüfung für Geflüchtete in der Zeitarbeitsbranche weiterhin entfällt. Denn bisher gilt dieses Integrationsgesetz nur bis zum 5. August 2019.

Das Gesetz ermöglicht Geflüchteten, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), als Zeitarbeitnehmer schnell in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, ohne die 15-Monatsfrist abzuwarten. Auch der derzeit herrschende Fachkräftemangel spricht für diese Regelung. Bisher ging die Rechnung auf: Von Mai 2017 bis April 2018 haben rund ein Drittel aller Flüchtlinge aus den acht Hauptasylherkunftsländern in der Zeitarbeit eine Beschäftigung aufgenommen. Die Bundesregierung solle nun prüfen, ob die Vermittlung von geduldeten Geflüchteten über Zeitarbeit weiterhin ermöglicht werden kann.

Quelle: iGZ

Bildquelle: Fotolia / F. Krawen