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„Zeitarbeit nicht diskriminieren“: Stimmen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Nach der ersten Lesung über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag findet Sebastian Lazay, Präsident des BAP, deutliche Worte: „Das ist diskriminierend und angesichts von Fachkräftemangel sowie digitalem Wandel kurzsichtig“.

So sollen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit Arbeitsvertrag und anerkannter Qualifikation in Deutschland in entsprechenden Berufen arbeiten können. Die Zeitarbeitsbranche wird dabei ausgeschlossen.

Auch der Hauptgeschäftsführer des iGZ, Werner Stolz, reagiert entsprechend: „Um die flächendeckende Versorgung mit Dienstleistungen und Produkten zu sichern, sind die Unternehmen auf jede Rekrutierungsquelle am immer enger werdenden Personalmarkt angewiesen“. Die Zeitarbeit biete sich hierbei als prädestinierte Branche mit Vermittlungsfunktion an, unterstreicht Stolz. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb die Zeitarbeitsbranche in fragwürdiger Weise an einem Beitrag zum Gelingen der Fachkräftegewinnung gehindert werden sollte. Er appelliert, man bitte „nachdrücklich“ darum, „sich für eine Streichung der bisher vorgesehenen, verfassungs- und europarechtlich hoch fragwürdigen, Diskriminierung der gesamten Zeitarbeitsbranche im Fachkräfteeinwanderungsgesetz einzusetzen.“

Nach der ersten Lesung am 9. Mai ist der Gesetzesentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen worden. Der Bundestag wird in wenigen Wochen dann erneut in einer zweiten und dritten Lesung dazu beraten und abstimmen.

 

Quelle: BAP und iGZ