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Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG): Ergebnisse wohl erst 2022

Ergebnisse zur Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wird die Bundesregierung voraussichtlich erst 2022 veröffentlichen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Derzeit laufe noch das europaweite Ausschreibungsverfahren für die Vergabe eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens.

Viele Fragen noch offen

In der Kleinen Anfrage geht es auch um Auswirkungen der Änderungen des AÜG (von 2017) und das Prozedere, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation erfolgen soll. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das als zuständiges Ministerium die Anfrage beantwortet hat, liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob die Überlassungshöchstdauer zu vermehrten Kundenübernahmen oder Abmeldungen von Zeitarbeitnehmern geführt hat. Auch die Anzahl von bisherigen Verstößen gegen die Überlassungshöchstdauer sei nicht bekannt. Dies werde statistisch nicht erfasst, so das Ministerium.

Bundesministerium will alle Akteure einbeziehen

In Bezug auf das Prozedere der AÜG-Evaluation betont das BMAS, dass „bei der Beantwortung der Forschungsfragen die Erfahrungen und Erkenntnisse aller Akteure (Leiharbeitskräfte, Verleih- und Entleihunternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit, Behörden der Zollverwaltung) berücksichtigt werden“ sollen.