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Branchenzuschlagstarifverträge beschlossen

Nach dem Abschluss neuer Branchenzuschlagstarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie und die Chemische Industrie im Mai dieses Jahres hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die sich aus Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammensetzt, acht weitere Branchenzuschlagstarifverträge mit der jeweils verantwortlichen Gewerkschaft beschlossen.

Dies betrifft die folgenden Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen, die rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft treten:

Holz- und Kunststoffindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie, Metall- und Elektroindustrie, Kunststoff verarbeitenden Industrie, Kautschukindustrie, Papier erzeugende Industrie (gewerbliche Arbeitnehmer), Kali- und Steinsalzbergbau, Chemische Industrie, Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie, Druckindustrie (gewerbliche Arbeitnehmer).

 

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