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Pflegemindestlohn steigt ab 2018

Ab 1. November dieses Jahres tritt die nun im Bundesanzeiger veröffentlichte dritte Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche in Kraft. Zum neuen Jahr werden die ersten Lohnerhöhungen in der Pflegebranche eingeführt.

Ab dem Jahresbeginn 2018 erhöht sich der Mindestlohn für die Beschäftigten der Pflegebranche. Das bedeutet für Beschäftigte in der Pflege in Westdeutschland eine Erhöhung um 3,4 Prozent von 10,20 Euro auf 10,55 Euro. In Ostdeutschland wird der Lohn um 5,8 Prozent von 9,50 Euro auf mindestens 10,05 Euro gesteigert. Auch für die folgenden Jahre 2019 und 2020 sind Lohnerhöhungen geplant.

 

900.000 Beschäftigte von der neuen Mindestlohnverordnung betroffen

Die neue Mindestlohnverordnung gilt für ca. 900.000 Beschäftigte in verschiedenen Einrichtungen der Pflegebranche. Auch Arbeitskräfte in der Zeitarbeit haben Anspruch auf den Pflegemindestlohn, „wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß typische Pflegetätigkeiten ausüben“, so der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Das gilt unter anderem etwa für Betreuungskräfte von Menschen mit Demenz-Erkrankungen, Assistenzmitarbeiter/innen sowie ambulante Krankenpflegedienstleister und Alltagsbegleiter/innen. Grundsätzlich gilt der neue Mindestlohn in der Pflege auch für Bereitschaftsdienste und für Wegzeiten zwischen zwei Einsatzorten sowie vom Einsatzort zum Kundenunternehmen. Zu beachten ist, dass der Mindestlohn in einer beruflichen Orientierungszeit, die in einem Arbeitsverhältnis durchgeführt wird, in den max. ersten sechs Wochen nicht gezahlt werden muss.

 

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