Die Grundprinzipien von apm
apm achtet die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen. apm bekennt sich zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung und verpflichtet sich und damit alle Mitarbeiter auf diese grundlegenden Werte.
apm achtet die allgemeinen und unverbrüchlichen Menschenrechte, wie sie in der UN-Menschenrechtscharta dargelegt sind.
apm hält die Gesetze und Richtlinien aller Länder ein, in denen das Unternehmen tätig ist.
Unsere Richtlinien im Umgang mit Unternehmen und Organisationen
Keine Kinderarbeit
Der Einsatz von Kinderarbeit kommt für apm unter keinen Umständen in Frage. apm wird nicht mit Unternehmen oder Organisationen zusammenarbeiten, die Kinderarbeit tolerieren oder einsetzen.
Keine Zwangsarbeit
apm lehnt den Einsatz von Zwangsarbeit entschieden ab. apm wird nicht mit Unternehmen oder Organisationen zusammenarbeiten, die Zwangsarbeit tolerieren oder einsetzen.
Faire Arbeitsbedingungen
Die Arbeitsbedingungen, die apm seinen Mitarbeitern bietet, sind jederzeit fair gestaltet. apm toleriert niemals und unter keinen Umständen physische oder psychische Gewalt, sexuelle Belästigung in jedweder Form, Nötigung und Beleidigung oder die Androhung einer solchen Behandlung am Arbeitsplatz, sei es in den Geschäftsstellen von apm oder bei einem Kunden oder Partner von apm.
Inklusion am Arbeitsplatz
apm strebt jederzeit danach in den Kundenunternehmen und den Geschäftsstellen ein Klima der gegenseitigen Toleranz zu erzeugen und zu erhalten. apm setzt sich aktiv für Inklusion am Arbeitsplatz ein. Dazu gehört dass allen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, ihr volles Potential auszuschöpfen, unabhängig von kulturellem Hintergrund, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Alter, Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung.
Verhaltensrichtlinien bei apm
Sicherheit und Gesundheit
Für apm steht die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter an höchster Stelle. apm-Mitarbeiter verpflichten sich alle Richtlinien zum Arbeitsschutz einzuhalten und durch vorbildliches Verhalten eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit für den Mitarbeiter persönlich und für seine Kollegen fördert.
Integere Geschäftspraktik
Alle apm-Mitarbeiter sind sich bewusst, dass sie durch Ihre Handlungen und Ihr Auftreten das Unternehmen nach außen repräsentieren. Das Auftreten von apm-Mitarbeitern hat zu jedem Zeitpunkt vorbildlich und gewissenhaft zu sein. apm-Mitarbeiter verpflichten sich, das Zahlen von Bestechungsgeldern, das Anbieten von Gefälligkeiten oder Sachgeschenken im Namen von apm, zum Zwecke die Handlungen oder Entscheidungen von Vertretern von Unternehmen, Organisation oder öffentlichen und staatlichen Institutionen zu beeinflussen, unter allen Umständen unterlassen.
Schutz des Eigentums von apm und dessen Partnern
Alle apm-Mitarbeiter sind verantwortlich, das physische Eigentum von apm oder von dessen Kunden nach bestem Wissen und Gewissen vor Diebstahl, Missbrauch oder Schaden zu bewahren.
Schutz von Daten und Informationen
Die elektronische Kommunikation bei apm dient dem Zwecke der Erfüllung der Arbeit. Der beiläufige persönliche Gebrauch von elektronischer Infrastruktur ist gestattet, solange er nicht die Arbeitsleistung mindert oder gegen Richtlinien und Gesetzte verstößt.
apm-Mitarbeitern ist es verboten ihre Nutzerdaten, Kennwörter oder sonstige Zugangsdaten, die sie von apm oder apm-Kunden erhalten haben, mit Personen zu teilen, die nicht von apm oder vom jeweiligen Kundenunternehmen, das die Daten zur Verfügung gestellt hat, angestellt sind und über keine entsprechende Berechtigung verfügen.
Als Personaldienstleistungsunternehmen ist apm im besonderen Maße bestrebt, die Sicherheit von persönlichen Informationen von Kunden, Bewerbern und Mitarbeitern vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und die internen Richtlinien sind von jedem Mitarbeiter einzuhalten. Persönliche Daten dürfen nur unter Einhaltung besagter Richtlinien und unter Einwilligung der betreffenden Person oder des betreffenden Unternehmensverantwortlichen weitergegeben werden.
Privatsphäre
Alle apm-Angestellten haben ein Recht auf Privatsphäre am Arbeitsplatz. Dennoch behält sich apm und seinen Kunden das Recht vor, von Mitarbeitern mitgeführte persönliche Gegenstände bei Betritt des Werksgeländes oder während des Aufenthalts auf dem Werksgelände zu kontrollieren. Weiterhin behält sich apm und seinen Kunden das Recht vor, Firmeneigentum unter Einhaltung der internen Richtlinien und der geltenden Gesetze zu inspizieren. Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Sicherheit der Mitarbeiter und des Unternehmens. In diesem Zusammenhang verpflichten sich alle apm-Mitarbeiter, keine gefährlichen Gegenstände, verbotenen Substanzen oder sonstige Gegenstände, die in der Lage sind dem Unternehmen, Kunden oder den Mitarbeitern Schaden zuzufügen, mit sich zu führen.