Zeitarbeit hilft beim Berufseinstieg von Geflüchteten
20. Aug 2019
2. August 2019
In der Kleinen Anfrage geht es auch um Auswirkungen der Änderungen des AÜG (von 2017) und das Prozedere, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation erfolgen soll. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das als zuständiges Ministerium die Anfrage beantwortet hat, liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob die Überlassungshöchstdauer zu vermehrten Kundenübernahmen oder Abmeldungen von Zeitarbeitnehmern geführt hat. Auch die Anzahl von bisherigen Verstößen gegen die Überlassungshöchstdauer sei nicht bekannt. Dies werde statistisch nicht erfasst, so das Ministerium.
In Bezug auf das Prozedere der AÜG-Evaluation betont das BMAS, dass „bei der Beantwortung der Forschungsfragen die Erfahrungen und Erkenntnisse aller Akteure (Leiharbeitskräfte, Verleih- und Entleihunternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit, Behörden der Zollverwaltung) berücksichtigt werden“ sollen.