Flexibel reagieren, wenn es darauf ankommt
Flexible Beschäftigung hat sich in Deutschland zu einer der am schnellsten wachsenden Formen der Personalgewinnung entwickelt. Überall in der Bundesrepublik stehen Unternehmen vor der Herausforderung, plötzlich auftretende Auftragszuwächse nicht bewältigen zu können – schlicht weil die personellen Kapazitäten fehlen.
Unser qualifiziertes Personal steht Ihnen genau dann zur Verfügung, wenn Sie es benötigen. So können Sie auch bei konjunkturellen Schwankungen und kurz- oder langfristigen Engpässen schnell und flexibel auf fachkundige Kräfte zurückgreifen – ohne langwierige Suchprozesse oder aufwendige Verwaltung.
Was Sie davon haben.
Zeit- und Kostenersparnis für Ihr Unternehmen
Schneller Zugriff auf qualifiziertes Personal
Aufwendige Bewerbungsabläufe entfallen. Sie führen nur noch Gespräche mit einer gezielten Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten – die Vorauswahl übernehmen wir.
Fokus auf Ihr Kerngeschäft
Während Sie sich auf Ihre Kunden und Prozesse konzentrieren, kümmern wir uns um das Personalmanagement, beobachten kontinuierlich den Markt und sind dort aktiv, wo geeignete Kandidaten zu finden sind.
Flexible Kapazitätsplanung
Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen lassen sich gezielt abfangen, ohne feste Personalkosten dauerhaft zu erhöhen. Sie entscheiden, wann und wie lange Sie Unterstützung benötigen.
Rechtssicherheit durch klare Strukturen
Alle Arbeitsverhältnisse werden nach geltenden tariflichen Rahmenbedingungen geschlossen. Das gibt Ihnen als Auftraggeber Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
Sicherheit durch den GVP-Tarifvertrag
apm ist Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP). Jeder Arbeitsvertrag mit einem externen Mitarbeiter wird nach dem GVP-Tarifvertrag geschlossen, der die Entgelt- und Rahmenbedingungen für die Beschäftigten verbindlich regelt.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten darüber hinaus in der Regel übertarifliche Zulagen – ein Beleg dafür, dass faire Bedingungen bei uns keine Floskel sind, sondern gelebte Praxis.
Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?
Verleiher (wir)
Als Verleiher wird der Arbeitgeber bezeichnet, der einen Arbeitnehmer für einen Dritten zur Verfügung stellt – das sind wir.
Zwischen uns und dem eingesetzten Mitarbeiter besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag.
Zeitarbeitnehmer
Der Mitarbeiter wird als Arbeitskraft beim Entleiher eingesetzt und erfüllt dort die vereinbarten Aufgaben.
Er bleibt dabei weiterhin Arbeitnehmer seines eigentlichen Arbeitgebers – also von apm.
Entleiher (Ihr Unternehmen)
Als Entleiher nehmen Sie die zeitbegrenzte Arbeitsleistung des Mitarbeiters in Anspruch.
Sie steuern den täglichen Einsatz, während administrative Aufgaben wie Lohnabrechnung und Vertragsgestaltung vollständig bei uns liegen.
Gesetzliche Verankerung im Arbeitsrecht
Die Überlassung von Arbeitnehmern ist seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert. Darin sind sowohl die Rechte der eingesetzten Mitarbeiter als auch die Pflichten des Verleihers klar geregelt. Dieses rechtliche Fundament schafft Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten.
Für Ihr Unternehmen.
Vorteile für Auftraggeber
Hohe Planungsflexibilität
Engpässe durch Auftragsspitzen oder unerwartete Ausfälle lassen sich schnell und zuverlässig überbrücken – etwa mit OnSite-Management – ohne langfristige Bindung.
Know-how auf Abruf
Die eingesetzten Fachkräfte verfügen über das erforderliche Wissen und bringen sich vom ersten Tag an produktiv ein.
Weniger Verwaltungsaufwand
Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Vertragsgestaltung liegen in unseren Händen – Sie profitieren von echter Entlastung.
Für Beschäftigte.
Vorteile für Arbeitnehmer
Sicherer Einstieg in den Arbeitsmarkt
Gerade für Berufseinsteiger oder Personen nach einer beruflichen Pause bietet flexibler Einsatz einen echten Türöffner.
Vielfältige Erfahrungen
Durch den Einsatz in verschiedenen Unternehmen und Branchen erweitern Beschäftigte ihr fachliches Spektrum und ihre berufliche Flexibilität.
Tariflich abgesicherte Vergütung
Alle Beschäftigten werden nach den geltenden Tarifverträgen entlohnt – zuzüglich der in der Regel gewährten übertariflichen Zulagen.