apm erweitert den Bereich für medizinisches Personal
23. Mai 2017
2. Mai 2017
Demzufolge haben sich die Parteien auf die Einführung einer sechsten Zuschlagstufe auf das Stundenentgelt des Entgelttarifvertrags Zeitarbeit geeinigt. Diese beinhaltet 65 Prozent Zuschlag auf das tarifliche Grundentgelt nach dem 15. vollendeten Monat. Auf diese Weise sind die Bedingungen des geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bezüglich der Zahlung eines gleichwertigen Entgelts mit vergleichbaren Mitarbeitern in der Stammbelegschaft erfüllt.
Diese neuen Zuschläge der neuen Zuschlagstufe werden zum ersten Mal zum 1. Januar 2018 für Zeitarbeitnehmer in den Branchen Metall und Elektro fällig. Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2020.
Thomas Bäumer, Verhandlungsführer der VGZ, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Das Modell der Branchenzuschlagstarifverträge hat sich seit vielen Jahren bewährt, um Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten zu schließen und eine klar berechenbare Größe der Entgelte zu erreichen.“ Es sei eine „gute Lösung sowohl für die Wirtschaft als auch die Arbeitnehmer erzielt“ worden. Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), führt zudem an, dass mit der sechsten Lohnerhöhungsstufe eine Möglichkeit geschaffen wurde, „die Vorgaben des Gesetzgebers umzusetzen, ohne die administrativen Belastungen für unsere Mitgliedsunternehmen zu groß werden zu lassen.“
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