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Euromünzen, Kugelschreiber und Taschenrechner auf einer ausgedruckten Entgelttabelle.

2. Mai 2017

Einstimmige Entscheidung: Flächendeckender Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche wird allgemeinverbindlich

Nicht-tarifgebundene und ausländische Zeitarbeitsunternehmen müssten ohne die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nur den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dieser liegt derzeit bei 8,84 Euro. Nach dem iGZ-DGB-Tarif ist jedoch ein Mindestlohn von 9,23 Euro (West) sowie 8,91 Euro (Ost) vorgesehen.

 

Ausnahmsloser Standard in der Zeitarbeitsbranche

Mit der Entscheidung gilt also der tarifliche Mindestlohn „grundsätzlich für jedes Zeitarbeitsverhältnis in Deutschland“, erklärt Sven Kramer, Vorsitzender der iGZ-Tarifkommission. Es sei „wichtig“, dass die tariflichen Standards „ausnahmslos für die gesamte Zeitarbeitsbranche gelten“, verdeutlicht Kramer.

 

Bildquelle: Fotolia/Stockfotos-MG