Wirtschaftliche Eintrübung trifft auch Zeitarbeitsbranche
7. Nov 2019
4. November 2019
„Die DGB-Erhebung zur Situation von Zeitarbeitnehmern beschreibt Phänomene, versäumt aber gleichzeitig die ebenfalls vorliegenden Erklärungen mitzuliefern“, erklärt Stolz. Er sieht die Ergebnisse der DGB-Umfrage als reine Durchschnittsbetrachtung. Diese sei in der Zeitarbeit jedoch völlig ungeeignet, um Trends und Entwicklungen aufzuzeigen.
Zeitarbeitnehmer werden überdurchschnittlich häufig im Helferbereich eingesetzt, wodurch sich ein niedrigeres Qualifikationsniveau und Durchschnittseinkommen erklärt. Unter Berücksichtigung dieser Strukturbesonderheiten liegt das Medianentgelt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 2.630 €. Das widerlegt die DGB-Behauptung, wonach zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer über ein Bruttoeinkommen von 2.000 € oder weniger verfügen würden.
„Die Durchschnittsbetrachtung vergleicht Äpfel mit Birnen“, so Stolz. Man müsse hingegen konkret Mitarbeiter in der Zeitarbeit mit vergleichbaren Mitarbeitern im Kundenbetrieb vergleichen.
Der iGZ-Hauptgeschäftsführer kritisiert zudem, dass sich die Erhebung des DGB hauptsächlich auf einen früheren Zeitraum bezieht, in dem die aktuelle Gesetzeslage – also der Anspruch auf gleiche Bezahlung nach neun Monaten und die maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten – noch gar nicht gegolten hat. Dadurch stellten die kritisierten Rahmenbedingungen eher einen historischen Exkurs dar als einer aktuelle Problembeschreibung.