Geplante Gesetzesänderungen in der Zeitarbeit
12. Mai 2016
5. Mai 2016
Geplant ist in erster Linie, dass die Vorrangprüfung in Bundesländern mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote ausgesetzt wird. Auf diese Weise könnten Flüchtlinge in den verschiedensten Branchen (ausgenommen ist das Bauhauptgewerbe) Arbeit finden – also nicht nur in Branchen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel.
Nach drei Jahren will der Gesetzgeber jedoch zu dem vollständigen Verbot der Zeitarbeit für Geflüchtete zurückkehren. Dies sieht Stolz als eine „nicht hinnehmbare Diskriminierung der Zeitarbeitsbranche“ und bezeichnete den Plan zudem als eine „nicht zu rechtfertigende Beschränkung der Beschäftigungsmöglichkeiten“ von Geflüchteten. In diesem Zusammenhang fordert die iGZ, dass die Rückkehr zum Verbot aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden soll.
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