Mit Zeitarbeit schneller zurück im Beruf: Mütter und Berufsrückkehrerinnen profitieren
14. Aug 2018
2. August 2018
In den kommenden Jahren soll die gesetzliche Mindestlohngrenze in zwei Stufen angehoben werden. Doch auch mit der Anhebung dieser Grenze kann der gesetzliche Mindestlohn nicht mit dem Zeitarbeitsmindestlohn mithalten.
Auf 9,19 Euro pro Stunde soll der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 steigen. Abschließend soll die Mindestlohngrenze ein Jahr später um weitere 16 Cent pro Stunde steigen. Im Kontrast dazu liegt die Grenze zurzeit in der Zeitarbeitsbranche in Westdeutschland bei 9,27 Euro sowie in Ostdeutschland bei 9,27 Euro. Und auch hier ist die Tendenz in Zukunft steigend. Denn bis zum 1. Oktober 2019 wird die Lohnuntergrenze in den alten Bundesländern auf 9,96 Euro und in den neuen Bundesländern auf 9,66 Euro angehoben.
„Als Vorreiter hat unsere Branche bereits 2012, noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Dieser Zeitarbeitsmindestlohn wurde seitdem kontinuierlich erhöht “, sagt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP). Des Weiteren überzeuge die Branche mit umfassenden Branchenzuschlägen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, so Hetz. „Mit all diesen Vorzügen bleibt die Zeitarbeit auch künftig die attraktivere Alternative für Arbeitnehmer.“
Quelle: BAP
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