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Pflegerin im blauen Kasack hält lächelnd die Hand einer älteren Frau im Bett.

1. Februar 2018

Mindestlohn in der Pflege steigt

Dieser Mindestlohn ist gültig für alle Beschäftigten, die typischen Pflegetätigkeiten (in nicht unerheblichem Ausmaß) nachgehen. Neben Beschäftigten in stationären Einrichtungen schließt dies auch ambulante Krankenpflegeleistungen mit ein. Daneben ist der Mindestlohn auch während Bereitschaftszeiten und Wegzeiten vom Einsatzort zum Kunden zu zahlen.

 

Weitere Erhöhungen bis 2020

Die weiteren geplanten Mindestlohn-Erhöhungen staffeln sich bis 2020 folgendermaßen: Ab Januar 2019 soll der Mindestlohn in Westdeutschland von 10,55 auf 11,05 Euro angehoben werden. In Ostdeutschland soll er von 10,05 auf 10,55 Euro erhöht werden. Ebenso soll ab Januar 2020 der Mindestlohn in Westdeutschland auf 11,35 Euro und in Ostdeutschland auf 10,85 Euro angepasst werden.

 

Bildquelle: Fotolia /Africa Studio